Auf Grund der Bundes- und Landesgesetzgebung in der Corona-ArbSchV vom 17.03.2022 und der Thür Sars-CoV-2IfS-MaßnVO vom 18.03.2022 werden die einschränkenden CORONA-Schutzregelungen im Zweckverband TAWEG ab 21.03.2022 gelockert.
Das Infektionsschutzkonzept des Zweckverbandes TAWEG vom 23.11.2020 in seiner Fortschreibung vom 05.01.2022 gilt grundsätzlich fort. Für Kunden, Geschäftspartner und Besucher im Zweckverband gelten nachfolgend genannte Festlegungen:
- Der Zugang zur Verwaltung, den Bereichen Trink- und Abwasser und den Außenstellen Berga und Kläranlage Greiz wird unter Einhaltung der Maßnahmen des allgemeinen In-fektionsschutzes (1,5m Abstand, Maske, Desinfektion) gewährt.
- Vororttermine sind vorab mit den Mitarbeitern des Zweckverbandes zu vereinbaren:Tel.: 03661/617-0
Fax.: 03661/617-150
Email: info(at)taweg-greiz.de
Sprechzeiten nach 16:00 Uhr werden auf Bedarf angeboten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.
Vielen Dank.
Watzek
Geschäftsleiterin
Greiz, 21.03.2022