Wasserzähler rechtzeitig vor Frost sichern
Wenn es zu einem Frostschaden kommt, gehen die Kosten zu Lasten des Wasserabnehmers.
Der Zweckverband TAWEG bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, die folgenden Hinweise zu berücksichtigen und im eigenen Interesse darauf zu achten, dass die Wasserleitungen und Wasserzähler ausreichend geschützt sind.
Nach der Satzung des Zweckverbandes TAWEG ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, den Wasserzähler vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. Denn ist die Wasserleitung einmal eingefroren, steht kein Trinkwasser mehr zur Verfügung und der Grundstückseigentümer hat zusätzliche Aufwendungen für die Reparatur an der Leitung und Wasserzähler und eventuell sich ergebender Schäden am Gebäude oder Inventar.
Die Kosten für den Austausch eines Frostzählers betragen 78,29 € zzgl. Mehrwertsteuer. Sind zusätzlich Leitungen oder Absperrventile beschädigt und gibt es Folgeschäden, wird es wesentlich teurer.
Schützen Sie Wasserzähler einschließlich der Leitungen, vor allem in Kellerräumen, an Außenwänden, Garagen und Schächte vor Frost! Gefriert das Wasser, dehnt es sich aus und bringt das 15mm dicke Zählerglas und auch die Leitungen zum Platzen. Während eine Wasserleitung bei leichtem Frost einfriert und nach dem Auftauen unbeschädigt bleiben kann, ist der Wasserzähler auf Grund des Glases viel empfindlicher. Mit Eintritt der Kälte sind in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen, Türen und Fenster geschlossen zu halten. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Türen sind dringend instand zu setzen. Fenster und Türen sind abzudichten, damit Luftzug vermieden wird.
Besonders frostgefährdete Leitungsteile sollen mit Isolierstoffen umwickelt werden. Hierzu eignen sich am besten Styropor, Schaumstoff, Pappe, Stroh, Säcke, Textilien und Holzwolle. Auch im Baumarkt gibt es Isoliermaterial. Dabei sind Dämmstoffe unbedingt trocken zu halten.
Wasserzählerschächte im Freien müssen gut abgedeckt werden. Durch Einlegen von Isolierstoffen kann die Frosteinwirkung gemindert werden. Der Wasserzähler sollte aber zugänglich bleiben. Deshalb ist der Dämmstoff auf einer herausnehmbaren Einlage (z.B. Holzplatte als Zwischenboden) zu lagern.
Nicht benötigte Leitungen wie zum Beispiel Gartenleitungen oder Leitungen in Waschhäusern und Garagen sind vollständig zu entleeren. Denken Sie auch an Ihre Wasserleitungen, wenn Sie längere Zeit abwesend sind.
Ist die Wasserleitung doch eingefroren, ist sie wieder aufzutauen, da die Sprengwirkung des Eises mit der Ausweitung des Eispfropfens wächst. Auf keinen Fall sind hierfür Infrarotstrahler oder offenes Feuer, wie Kerzen, Schweiß-, Löt-, oder Gasbrenner zu verwenden. Sonst riskiert man nicht nur das Platzen der Leitung, sondern auch einen Brandschaden. Für das Auftauen gefrorener Leitungen können heiße Tücher, Fön, Heizlüfter oder Heizmatten verwendet werden.
Bei Einfrierungen in der Hausinstallation sollte sicherheitshalber, um größere Schäden abzuwenden, ein anerkannter Installateur-Fachbetrieb zu Hilfe gerufen werden.
Ist der Wasserzähler oder die Wasserleitung bis zum Zähler eingefroren, informieren Sie umgehend den Zweckverband TAWEG. Für Schadensmeldungen stehen die Mitarbeiter rund um die Uhr unter 03661 / 617 0 zur Verfügung.