Änderung der Kundenanlage
Die geplante Änderung der Kundenanlage hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und darf nur durch eine beim Wasserversorgungsunternehmen zugelassene Installationsfirma realisiert werden.
Der Nachweis über die Zulassung ist gegenüber dem Zweckverband TAWEG zu führen. Bei der Werkstoffwahl sind insbesondere die Forderungen der DIN 1988, DIN EN 806 und DIN 50930 zu beachten. Material, Geräte und Armaturen bekunden durch das Zeichen einer anerkannten Prüfstellen (z.B. DIN-DVGW, DVGW oder DIN-EN-Zeichen) das die Forderungen erfüllt sind.
Die eventuelle Errichtung und der Betrieb von Eigenversorgungsanlagen, Nutzung von Wasser aus eigenen Brunnen, Regenwasserzisternen usw., sind dem Gesundheitsamt Greiz (gem. §13 Abs. 3 TrinkwV 2001) und dem Zweckverband TAWEG (gem. § 6 Abs. 4 Wasserbenutzungssatzung) schriftlich anzuzeigen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Nutzung des Wassers zu Gießzwecken.
Die technischen Regeln für den eventuellen Betrieb der Anlagen sind einzuhalten, insbesondere ist auf die Vorschrift der DIN 1988 Teil 4 Pkt. 4.5.2 zu achten.
Wir bitten um unbedingte Beachtung der gegebenen Hinweise.