Arbeiten an Hausinstallationen der Wasserversorgung nur durch eingetragene Fachbetriebe zulässig.
Trinkwasser ist ein unersetzliches Lebensmittel und unterliegt deshalb bei der Aufbereitung, beim Transport im Rohrnetz und bis zur letzten Auslaufarmatur in Ihrer Wohnung strengen gesetzlichen Regeln und Normen. Das Gesundheitsamt überwacht deshalb die Einhaltung der Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung.
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung und Unterhaltung der Kundenanlage, mit Ausnahme des Wasserzählers, so das Bundesgesetz in Verbindung mit § 9 der Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes TAWEG (WBS), ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften der Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (z.B. DIN oder DVGW) bekunden, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch ein Installateurunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Der Betreiber hat zwar die Verantwortung für die Trinkwasserinstallation, ist aber in der Regel nicht in der Lage und damit berechtigt, die notwendigen technischen Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen zu treffen sowie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation durchzuführen. Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie sich stets davon überzeugen, ob der an Ihrer Hausinstallation tätige Installateur eine Eintragung im Installateurverzeichnis besitzt und damit eine Gewähr bietet, dass die Installation zu Ihrem Schutz nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird. Die eingetragenen Installateurunternehmen haben ihre Befähigung für Arbeiten an der Hausinstallation nachgewiesen und mit der Eintragung einen Installateurausweis zur Legitimation erhalten und sind berechtigt ein Werkstattschild anzubringen.
Der Fachmann weiß auch, dass eine vom Zweckverband TAWEG genehmigte Eigenversorgungsanlage, für die Bewirtschaftung des Gartens, zur Tierhaltung oder ähnliches, keine Verbindung zur Trinkwasserinstallation haben darf, damit das von uns gelieferte Trinkwasser in Ihrer Kundenanlage nicht durch unsachgemäße Hausinstallation beeinträchtigt wird bzw., dass Rückwirkungen auf das öffentliche Trinkwassernetz ausgeschlossen werden. Fachgerechte Beratung und Ausführung bei der Wasserinstallation samt nachfolgendem Service bieten die Gewähr, dass der Kunde vor Schaden klug und (versicherungs-) geschützt ist.
Ihr Zweckverband TAWEG
In folgender Übersicht sind alle aktuell eingetragenen Fachbetriebe aufgeführt: