Gewässerschutz als Voraussetzung für sauberes Trinkwasser
Hintergrund
Vom Zweckverband TAWEG wird für die Versorgung der Stadt Greiz Wasser aus den Tiefbrunnen in Schönfeld, Neudeck und ab 2015 wieder am Glohdenhammer sowie den Sickerfassungen in Kahmer, Kurtschau und Krümmetal gefördert und in Wasserwerken aufbereitet. Die Gebiete, in denen Wasser gefördert wird, welches nach der Aufbereitung in Wasserwerken als Trinkwasser verteilt wird, unterliegen einem besonderen Schutzbedürfnis. Hierfür wurden Wasserschutzgebiete festgesetzt. In den Wasserschutzgebieten bestehen Auflagen, welche über die allgemeinen Forderungen eines flächendeckenden Gewässerschutzes hinausgehen.
Die Aufteilung der Wasserschutzgebiete erfolgt in den Schutzzonen I, II und III. Die Schutzzone I umfasst die unmittelbare Umgebung der Fassungsanlage und die Schutzzone II den umgebenden Bereich, in welchem das Grundwasser eine Fließzeit von 50 Tagen bis zum Eintreffen in der Fassung benötigt. Die Schutzzone III umfasst den gesamten Einzugsbereich.
In der Schutzzone I ist in der Regel jede Bodennutzung als nicht tragbar anzusehen. In der Schutzzone II sind besondere Auflagen und Einschränkungen der Bodennutzung und im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten. In der Schutzzone II ist unter anderem das Lagern von Heiz- und Dieselöl, Wagenwäsche und Ölwechsel, gewerbliche Bebauungen, die offene Lagerung und unsachgemäße Anwendung von Mineraldünger und jede organische Düngung nicht zulässig. In der Schutzzone III, welche dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen dienen soll, ist das Versenken und Versickern von Abwasser sowie das Anlegen von Abfall-, Müll- und Schuttkippen bzw. -deponien nicht zulässig.
Darüber hinaus ist natürlich auch außerhalb von Schutzgebieten auf die Reinhaltung der Gewässer zu achten. Es sind die Umweltauflagen für einen weitreichenden und flächendeckenden Gewässerschutz einzuhalten. Für den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser kann also jeder seinen Beitrag leisten, sei es durch Vermeidung von Verunreinigungen oder durch Hinweise an die zuständige Behörde, wenn solche festgestellt werden.
Wassererfassung für die Stadt Greiz:
• 3 Sickerfassungen
• 4 Tiefbrunnen
• ca. 1800 ha Wasserschutzgebiet
• Wasseraufkommen ca. 900.000 m³ pro Jahr